• 1.) Zwischen Mieter und Vermieter kommt - befristet und nach Tagen bemessen –ein Mietvertrag zustande. Mit der Buchung und einer gewünschten Vorreservierung hat der Mieter noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Objektes. Der Mietvertrag entsteht erst mit der endgültigen schriftlichen Bestätigung durch die Verwaltung des Sport & Ferienhaus Niederlandenbeck und nach Eingang der Reservierungsanzahlung. Falls kein anderer Zeitpunkt für die Reservierungsanzahlung schriftlich festgelegt ist, so ist die Anzahlung innerhalb einer Woche zu zahlen.

    2.) Der Mieter hat Mietobjekt und Inventar pfleglich zu behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen. Sollten im Ferienobjekt Beanstandungen feststellbar sein, so ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Mitwirkungspflicht ) den Schaden so gering wie möglich zu halten und Ihre Beanstandungen unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Der Beweis, dass ihn bzw. ihn begleitende Personen im Schadensfalle keine Verschulden trifft, obliegt in vollem Umfang dem Mieter.

    3.) Haus und Gebäude verursachen hohe Unterhaltskosten. Gehen Sie bitte mit allen Dingen pfleglich um. Halten Sie Sauberkeit in allen benutzen Räumen und im Gelände. Den Zustand der Räume prüft der Hausmeisetr vor Ihrer Ankunft. Wenn bei vor Ihrer Ankunft dennoch Mängel oder gar Beschädigungen feststellen, melden Sie sie sofort dem Hausmeister. Übergeben Sie ihm die gemieteten Räumlichkeiten bevor Sie gehen. Notieren Sie den Energieverbrauch oder lassen sie ihn vom Hausmeister eintragen. Die Berechnung erfolgt mit der Endabrechnung.

    4.) Eine Weitervermietung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt sauber, d.h. insbesondere aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Dies gilt auch, wenn eine Endreinigung auf Kosten des Mieters vereinbart ist. Zu den Pflichten des Mieters gehört die Beseitigung aller Abfälle, das Abwaschen und Einräumen des Geschirrs, die Reinigung von Küchen-und Kühlgeräten und das Säubern von Toilletten und Bädern. Wird das Objekt nicht
    Vereinbarungsgemäß gesäubert, wird der Vermieter einen Aufpreis für die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen.

    5.) Der Mieter haftet für Schäden, die er verursacht hat. Informieren Sie den Hausmeister über durch Ihre Gruppe entstandene Beschädigungen. Nachträglich nicht gemeldete Schäden gehen zu Lasten des letzten Mieters.

    6.) Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten und angegebenen Personenzahl belegt werden.  Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen jeder Art auf dem zum Haus gehörenden Grundstück aufzustellen sowie Campingbetten und sonstige Liegestätten im Haus aufzubauen – es sei denn, dieses ist individuell schriftlich durch den Vermieter genehmigt worden.
    Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie bei der Anmeldung angegeben und durch Bestätigung ausdrücklich genehmigt sind. Haustiere dürfen sich aus hygienischen Gründen nicht in den Schlafräumen und den Küchen aufhalten.

    7.) Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Mit der schriftlichen Bestätigung erhält der Mieter die Aufforderung zur Zahlung einer Reservierungsanzahlung . Spätestens 4 Wochen vor Anreise/Hausübernahme wird die Restmiete zuzüglich der Kaution ohne nochmalige Aufforderung fällig. Die Miete ist – insbesondere bei kurzfristigen Buchungen – spätestens bei Bezug des Mietobjektes durch den Mieter an den Vermieter in Bar zu zahlen.

    8.) Zur Sicherung etwaiger Schäden sowie zur Verrechnung der entstandenen Nebenkosten ist eine zwischen den Mietparteien vereinbarte Kaution vom Mieter zu zahlen. Diese ist innerhalb von vier Wochen vom Vermieter abzurechnen und der Rest dem Konto des Mieters gutzuschreiben.

    9.) Bei Rücktritt und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten folgende Bedingungen: Wenn der Mieter den Mietvertrag auflöst, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Vertragsaufhebung verpflichtet dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

    Bei Buchung des kompletten Haus:

    Die Vertragsaufhebung wird erklärt: Mehr als 6 Monate Kostenlos

    Bis 4 Monate vor Mietbeginn 40% der Gesamtmietkosten Bis 2 Monate vor Mietbeginn 60% der Gesamtmietkosten Weniger als 2 Monate 100% der Gesamtmietkosten


  • Bei Buchung einer Wohnung:

    Die Vertragsaufhebung wird erklärt: Mehr als 4 Monate Kostenlos

    Bis 2 Monate vor Mietbeginn 40% der Gesamtmietkosten

    Weniger als 1 Monat 100 % der GesamtmietkostenFür die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Vertragsaufhebung sofort fällig.
    Wenn der Mieter einseitig den Vertrag aufhebt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Vertragsaufhebung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Vertragsaufhebung durch den Mieter.

    Der Vermieter wird sich bei Aufhebung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsvorganges unverzüglich um Neuvermietung des Mietobjektes bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen.

    10.) Wir übernehmen keine Haftung für:

    -Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs – und Entsorgungsleistungen ( z.B. Wasser,Strom und sonstige Energien ), insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
    -Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten, die durch falsche Bedienung oder Verschleiss entstanden sind. Wir werden uns jedoch bemühen, schnellstens für Abhilfe der Störungen zu sorgen.

    Die Haftung des Vermieters:
    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Prospektanlagen. Die Haftung für Sach-,Vermögens-und Personenschäden ist – gleich aus welchem Grund – beschränkt auf das Doppelte der gezahlten Miete.

    Den Eltern und Mitreisenden obliegt eine besondere Aufsichts-und Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern im Bereich des Sportplatzes

    11.) Halten Sie die Nachtruhe ein und nehmen Sie Rücksicht auf andere Mieter.

    12.) Für Geld und Wertsachen übernimmt der Vermieter keine Haftung.

    13.) Das Haus ist ein Nichtrauerhaus. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Zonen außerhalb des Hauses gestattet.

    14.)  Die Anordnung der Einrichtungsgegenstände darf ohne Einwilligung des Vermieters nicht verändert werden. Insbesondere darf das Bettzeug ( Matratzen, Einziehdecken und Kopfkissen ) nicht entfernt werden sondern muss in den Betten bleiben und pfleglich behandelt werden. Verunreinigungen sind sofort dem Hausmeister zu melden. Die Reinigung geht zu Lasten des Mieters.

    15.)  Der Mieter hat unverzüglich Unfälle, Feuer oder sonstige Notfälle den entsprechenden Dienstellen der Polizei, der Feuerwehr bzw. dem Notarzt zu melden. Anschließend ist ebenfalls der Hausmeister zu informieren.

    16.) Der Hausmeister versieht seinen Dienst im Auftrag des Vermieters. Nach Beendigung des Ferienaufenthaltes gehört die Kontrolle der Wohnräume und die Aufzeichnung der Energieverbräuche zu seinen Aufgaben.

    17.) Alle durch den Mieter mitgebrachten Lebensmittel und Gegenstände sind durch den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

    18.) Der Schlüssel ist sorgfältig zu verwahren und vor der Abreise dem Hausmeister zurückzugeben. Bei  Verlust des Haustürschlüssels haftet der Mieter für die Kosten einer neuen Schließanlage.

    19.) Der Müll ist entsprechend der aufgestellten Mülltonnen zu sortieren. Bei Nichtbeachtung wird eine Gebühr von 50 € berechnet.

    20.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Bocholt.

    21.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht im Einklang mit geltendem Recht stehen, werden beide Parteien die fragliche Bestimmung so auslegen und neu fassen, dass sie dem wirtschaftlichen Sinn der beanstandeten Formulierung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.